Begründung: Der Beklagte war Alleingeschäftsführer der Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 19. 12. 2002 das Ausgleichsverfahren und am 18. 2. 2003 der Anschlusskonkurs eröffnet wurde. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit seiner auf § 22 Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) gestützten Klage begehrt er die Zahlung von 100.000 EUR mit der wesentlichen
Begründung: , dass für die prüfpflichtige mittelgroße Gesellschaft zuletzt für das Geschäftsjahr 1998/1999 eine Ab... mehr lesen...
Norm: URG §22URG §27
Rechtssatz: Die Haftung des Organs hängt weder von der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens noch von einem Verschulden ab, sie ist eine reine Erfolgshaftung. Dem Organ steht aber der Beweis der fehlenden Kausalität offen. Entscheidungstexte 6 Ob 269/05k Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 269/05k European Case L... mehr lesen...
Norm: URG §27
Rechtssatz: Der Entlastungsbeweis der fehlenden Kausalität der Unterlassung eines Antrags auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist sowohl durch den Nachweis, dass die Insolvenz auch bei rechtzeitiger Antragstellung nicht vermieden hätte werden können als auch durch den Nachweis, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Reorganisationsmaßnahmen - wenn auch letztlich erfolglos - vorgenommen wurden, möglich. ... mehr lesen...