Norm
URG §27Rechtssatz
Der Entlastungsbeweis der fehlenden Kausalität der Unterlassung eines Antrags auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist sowohl durch den Nachweis, dass die Insolvenz auch bei rechtzeitiger Antragstellung nicht vermieden hätte werden können als auch durch den Nachweis, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Reorganisationsmaßnahmen - wenn auch letztlich erfolglos - vorgenommen wurden, möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120441Dokumentnummer
JJR_20051201_OGH0002_0060OB00269_05K0000_001