RS OGH 2005/12/1 6Ob269/05k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2005
beobachten
merken

Norm

URG §27

Rechtssatz

Der Entlastungsbeweis der fehlenden Kausalität der Unterlassung eines Antrags auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist sowohl durch den Nachweis, dass die Insolvenz auch bei rechtzeitiger Antragstellung nicht vermieden hätte werden können als auch durch den Nachweis, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Reorganisationsmaßnahmen - wenn auch letztlich erfolglos - vorgenommen wurden, möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120441

Dokumentnummer

JJR_20051201_OGH0002_0060OB00269_05K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten