Entscheidungsgründe: Der Firmenwortlaut der Beklagten wurde von zuletzt "P***** GmbH" auf "P***** G***** GmbH" geändert (FN ***** Handelsgericht Wien). Die Parteibezeichnung der Beklagten ist daher in diesem Sinne im Urteilskopf zu berichtigen (§ 235 Abs 5 ZPO). Der Kläger wird mit seinem in der Revision enthaltenen "verfahrensrechtlichen Antrag" (S 3d Revision ON 93) auf diese Berichtigung verwiesen. Die Vorinstanzen haben zurecht die Berechtigung der Entlassung des Klägers vom 9.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der Berücksichtigung von Urlaubsvereinbarungen bei Vorliegen einer fristwidrigen Kündigung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der B... mehr lesen...
Norm: Tir KollV für Berufsjäger §14LAG §65bLAG §68LAO §66LAO §71UrlG §4UrlG §9 Abs2
Rechtssatz: Auch das neue UrlG bindet die Übertragung von Ansprüchen auf Urlaub oder Resturlaub an keine besonderen Voraussetzungen, also auch nicht an eine Geltendmachung des Urlaubsanspruches durch den Arbeitnehmer. Ist ein Verbrauch des Urlaubs während des Urlaubsjahres - aus welchem Grund immer - ganz oder teilweise unterblieben, dann wird der Urlaubsanspruc... mehr lesen...