Der Beschwerdeführer bezog für seine drei Kinder seit deren Geburt Familienbeihilfe. Mit Bescheid vom 16. Mai 1991 forderte das Finanzamt von ihm die Familienbeihilfe für den Zeitraum September bis Dezember 1990 mit der Begründung: zurück, seine von ihm seit Juni 1990 geschiedene Ehegattin habe im August 1990 einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die gemeinsamen Kinder gestellt und diese ab September 1990 bezogen. Der Beschwerdeführer bekämpfte diesen Bescheid mit dem Vor... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs1;FamLAG 1967 §26 Abs3;
Rechtssatz: Die Dienststellen der Finanzverwaltung sind keine auszahlenden Stellen iSd § 26 Abs 1 FamLAG. Eine auf einem Versehen dieser Dienststellen beruhende unrichtig ausgezahlte Familienbeihilfe kann daher gem § 26 Abs 1 FamLAG zurückgefordert werden (Hinweis: E 17.10.1969, 697/69; E 14.6.1974, 1372/73). Das eben Ausgeführte... mehr lesen...