IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Y, Adresse 1, Y, gegen den Bescheid des Stadtmagistrats Y vom 16.11.2017, Zl. **** wegen eines Auftrages zur Behebung von Mängel sowie der Betriebsschließung der Hebeanlage im Anwesen Adresse 2, ehemals Cafe „Z“ (Personenaufzug, Fabriksnummer: ****) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als der... mehr lesen...