Entscheidungen zu § 32 Abs. 8 GuKG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/27 2005/11/0110

Mit ihrem an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gerichteten Schreiben vom 11. September 2003 beantragte die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, die Nostrifikation der im Ausland (Deutschland) erworbenen Urkunde über die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und zwar für den Berufszweig "Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester". Zur Begründung: brachte sie im Wesentlichen vor, die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfle... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.2007

RS Vwgh 2007/9/27 2005/11/0110

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: GuKG 1997 §32 Abs8;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ergänzungsprüfungen nach § 32 Abs. 8 GuKG 1997 können nur unter der Voraussetzung vorgeschrieben werden, dass es sich um eine in Österreich staatlich anerkannte und nostrifizierbare Ausbildung handelt. (Hier: Da es für den Beruf der "Altenpflegerin im gehobenen Dienst", auf den sich der Ant... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.2007

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