Entscheidungen zu § 30 GuKG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/27 2005/11/0110

Mit ihrem an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gerichteten Schreiben vom 11. September 2003 beantragte die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, die Nostrifikation der im Ausland (Deutschland) erworbenen Urkunde über die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und zwar für den Berufszweig "Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester". Zur Begründung: brachte sie im Wesentlichen vor, die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfle... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.2007

RS Vwgh 2007/9/27 2005/11/0110

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: GuKG 1997 §29;GuKG 1997 §30;GuKG 1997 §32;
Rechtssatz: Soweit sich die Bfin, die die Nostrifikation der im Ausland erworbenen Urkunde über die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege beantragte, auf EU-Richtlinien über die Anerkennung von Diplomen und Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen bezieht, ist ihr zu erwidern, dass es im Rahmen e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.2007

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