Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.12.2015 entschied der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (im Folgenden: belangte Behörde) über den Antrag der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) gemäß § 49 Abs. 2 EisbG auf Festlegung der Art der Sicherung bestimmter Eisenbahnkreuzungen auf der Strecke XXXX, dass diese durch Lichtzeichenanlage mit Schranken (Eisenbahnkreuzung in km 101,529 und in km 101,701), durch Lichtzeichen mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX erteilte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Eisenbahnbetriebsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) mit Spruchpunkt I. gemäß § 15ff Eisenbahngesetz (EisbG) die "eisenbahnrechtliche Verkehrsgenehmigung für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten (Personenverkehrsdiensten)" mit dem Hinweis, dass die aktualisierten Nachweise der Einhaltu... mehr lesen...