Norm: EisbG §19
Rechtssatz: Bei § 19 Abs 2 EisbG handelt es sich um einen privatrechtlichen Schadenersatzanspruch, der eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung normiert. Entscheidungstexte 6 Ob 168/06h Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 168/06h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121183 ... mehr lesen...
Der Kläger und seine Gattin sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1283 II KG H, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Unmittelbar an diese Liegenschaft grenzen Grundstücke, auf denen der Verschubbahnhof H errichtet wurde. Der Kläger brachte vor, durch den Betrieb des Verschubbahnhofes seien er und seine Familie sowohl am Tage als auch insbesondere in der Nacht einem betäubenden, nervenzermürbenden und gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt und zwar besonders durch das Zusammenpra... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B2ABGB §364aEisbG §19
Rechtssatz: § 19 EisbG schließt einen Ausgleichsanspruch wegen Lärmeinwirkungen der Eisenbahn nicht aus. Die von Koziol (Österreichisches Haftpflichtrecht II 254) vertretene Ansicht, die Beeinträchtigung durch Lärm der Eisenbahn berechtige nicht zur Erhebung eines Ersatzanspruches, kann daher nicht geteilt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 668/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364aEisbG §19
Rechtssatz: Einwirkungen, die der Betrieb der Bahn üblicherweise mit sich bringt, gehören zu den Umständen, die den Charakter der Landschaft formen, weshalb sie als ortsüblich anzusehen sind. Zum Bahnbetrieb gehören notwendigerweise auch Verschubarbeiten, Immissionen, die mit derartigen Arbeiten üblicherweise verbunden sind, müssen daher für ein durch Bahnanlagen geprägtes Gebiet ebenfalls als ortsüblich angesehen werd... mehr lesen...