RS OGH 1981/11/4 6Ob668/81

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Veröffentlicht am 04.11.1981
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Norm

ABGB §364 Abs2 B2
ABGB §364a
EisbG §19

Rechtssatz

§ 19 EisbG schließt einen Ausgleichsanspruch wegen Lärmeinwirkungen der Eisenbahn nicht aus. Die von Koziol (Österreichisches Haftpflichtrecht II 254) vertretene Ansicht, die Beeinträchtigung durch Lärm der Eisenbahn berechtige nicht zur Erhebung eines Ersatzanspruches, kann daher nicht geteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037952

Dokumentnummer

JJR_19811104_OGH0002_0060OB00668_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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