Norm
ABGB §364 Abs2 B2Rechtssatz
§ 19 EisbG schließt einen Ausgleichsanspruch wegen Lärmeinwirkungen der Eisenbahn nicht aus. Die von Koziol (Österreichisches Haftpflichtrecht II 254) vertretene Ansicht, die Beeinträchtigung durch Lärm der Eisenbahn berechtige nicht zur Erhebung eines Ersatzanspruches, kann daher nicht geteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037952Dokumentnummer
JJR_19811104_OGH0002_0060OB00668_8100000_001