RS OGH 1981/11/4 6Ob668/81, 2Ob57/09k

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Veröffentlicht am 04.11.1981
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Norm

ABGB §364a
EisbG §19

Rechtssatz

Einwirkungen, die der Betrieb der Bahn üblicherweise mit sich bringt, gehören zu den Umständen, die den Charakter der Landschaft formen, weshalb sie als ortsüblich anzusehen sind. Zum Bahnbetrieb gehören notwendigerweise auch Verschubarbeiten, Immissionen, die mit derartigen Arbeiten üblicherweise verbunden sind, müssen daher für ein durch Bahnanlagen geprägtes Gebiet ebenfalls als ortsüblich angesehen werden. Der durch den Verschubbetrieb verursachte, auf die Liegenschaft einwirkende Lärm kann daher einen Ausgleichsanspruch im Sinne des § 364 a ABGB nicht rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037957

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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