Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX sprach der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Eisenbahnbaubehörde (im Folgenden: belangte Behörde) nach Durchführung einer Überprüfung aufgrund der Übergangsbestimmungen der §§ 102 f Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) über die zur Anwendung kommende Sicherung der Eisenbahnkreuzung in km XXXX , in km XXXX und in km XXXX , jeweils mit einer Gemeindestraße in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.12.2015 entschied der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (im Folgenden: belangte Behörde) über den Antrag der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) gemäß § 49 Abs. 2 EisbG auf Festlegung der Art der Sicherung bestimmter Eisenbahnkreuzungen auf der Strecke XXXX, dass diese durch Lichtzeichenanlage mit Schranken (Eisenbahnkreuzung in km 101,529 und in km 101,701), durch Lichtzeichen mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin"), durch deren Gemeindegebiet die XXXX -Strecke XXXX verläuft, die sich mit vier ihrer Gemeindestraßen kreuzt, stellte als Trägerin der Straßenbaulast am 03.10.2017 durch ihren bevollmächtigten Vertreter beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT/Oberste Eisenbahnbehörde; in der Folge "belangte Behörde") einen Antrag auf Kostenentscheidung gemäß § 48 Abs. 3 Eisbahngesetz 19... mehr lesen...