Norm: B-KUVG §90
Rechtssatz: Wird der Weg von der Dienststätte zur Wohnung zum Zweck eines nicht mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Abstechers unterbrochen und ein Weg eingeschoben, der im eigenwirtschaftlichen Interesse liegt, liegt kein Arbeitsunfall vor (hier: Unfall beim Verlassen eines Postamtes, welches eine Seitengasse weiter liegt als der Wohnort). Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. Jänner 1986 trat der Kläger, ein Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, nach Beendigung seines Dienstes gegen 16.45 Uhr von seiner Dienststätte in der Conrad v. Hötzendorf-Straße den Heimweg an. Er ging auf der genannten Straße stadteinwärts, bog aber nicht in die erste Seitengasse, die Steyrergasse, in der er wohnt, ein, sondern ging auf der Conrad v. Hötzendorf-Straße bis zur nächsten Seitengasse, der Brockmanngasse, die etwa 80 m weiter st... mehr lesen...