RS OGH 1988/3/22 10ObS66/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
beobachten
merken

Norm

B-KUVG §90

Rechtssatz

Wird der Weg von der Dienststätte zur Wohnung zum Zweck eines nicht mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Abstechers unterbrochen und ein Weg eingeschoben, der im eigenwirtschaftlichen Interesse liegt, liegt kein Arbeitsunfall vor (hier: Unfall beim Verlassen eines Postamtes, welches eine Seitengasse weiter liegt als der Wohnort).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsstätte, Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086023

Dokumentnummer

JJR_19880322_OGH0002_010OBS00066_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten