Norm: ASVG §332B-KUVG §125PG §3 ff
Rechtssatz: Erbringt der öffentlich?rechtliche Dienstgeber Leistungen an einen infolge (teilweisen) Fremdverschuldens dienstunfähig gewordenen Beamten, die sonst typischerweise ein Sozialversicherungsträger im eigenen Wirkungsbereich zu erbringen hat, sind die sozialversicherungsrechtlichen Legalzessionsnormen analog anzuwenden. Die Analogie erstreckt sich auf das Quotenvorrecht. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §125
Rechtssatz: Die durch § 125 B-KUVG verfügte Legalzession beinhaltet keine Rückwirkung, sondern besagt nur, daß ab Inkrafttreten des Gesetzes (01.07.1967) die Forderungen der Geschädigten gegen den Schädiger auf die Versicherungsanstalt übergegangen sind, soweit sie diese befriedigt hat oder noch zu befriedigen haben wird. Entscheidungstexte 2 Ob 432/70 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1393 AABGB §1394ASVG §332 BB-KUVG §125
Rechtssatz: Eine vertragliche, aber auch eine gesetzliche Zession kann auch noch nach dem Zeitpunkt des Schadensfalles erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 432/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 2 Ob 432/70 Veröff: SZ 43/223 = EvBl 1971/212 S 396 = JBl 1971,575 = ZVR 1971/233 S 312 ... mehr lesen...
Der Postbeamte Josef D wurde am 19. Dezember 1966 bei einem vom Beklagten allein verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Klägerin erbrachte an D auf Grund des BKUVG ab 1. Juli 1967 für Heilmittel und insbesondere Invalidenrenten Leistungen, deren Ersatz sie, auf die Legalzession nach § 125 BKUVG gestützt, vom Beklagten begehrt. Weiters begehrt sie die Feststellung, daß ihr der Beklagte alle Leistungen zu ersetzen habe, die sie künftig an D erbringen müsse. Das Erstgericht ... mehr lesen...