Norm
ASVG §332Rechtssatz
Erbringt der öffentlich?rechtliche Dienstgeber Leistungen an einen infolge (teilweisen) Fremdverschuldens dienstunfähig gewordenen Beamten, die sonst typischerweise ein Sozialversicherungsträger im eigenen Wirkungsbereich zu erbringen hat, sind die sozialversicherungsrechtlichen Legalzessionsnormen analog anzuwenden. Die Analogie erstreckt sich auf das Quotenvorrecht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Legalzession, Quotenvorrecht, Arbeitgeber, öffentlich?rechtliches DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133763Im RIS seit
18.10.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021