RS OGH 2021/9/16 2Ob201/20b

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Veröffentlicht am 16.09.2021
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Norm

ASVG §332
B-KUVG §125
PG §3 ff

Rechtssatz

Erbringt der öffentlich?rechtliche Dienstgeber Leistungen an einen infolge (teilweisen) Fremdverschuldens dienstunfähig gewordenen Beamten, die sonst typischerweise ein Sozialversicherungsträger im eigenen Wirkungsbereich zu erbringen hat, sind die sozialversicherungsrechtlichen Legalzessionsnormen analog anzuwenden. Die Analogie erstreckt sich auf das Quotenvorrecht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Legalzession, Quotenvorrecht, Arbeitgeber, öffentlich?rechtliches Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133763

Im RIS seit

18.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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