Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §43;StGB §44;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs2;WaffG 1986 §6 Abs3;
Rechtssatz: Der Bf wurde in der Zeit zwischen dem 1.10.1984 und 27.7.1988 dreimal wegen vorsätzlicher Körperverletzung sohin wegen eines unter Anwendung von Gewalt vorgenommenen vorsätzlichen Angriffes gegen Leib und Leben rechtskräftig verurteilt. Damit steht fest, dass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion X vom 28. Oktober 1985 abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses für eine Faustfeuerwaffe gemäß § 17 Abs. 2 Waffengesetz 1967 abgewiesen worden war. Während die erste Instanz die Abweisung des Antrages auf das Feh... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs2;WaffG 1986 §6 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 6 Abs 3 Z 2 WaffenG besagt nur, dass die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe oder einer bedingten Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Monaten nicht dazu führt, dass eine Person im Sinne der unwiderlegbaren Rechtsvermutung des § 6 Abs 2 WaffG "keinesfalls als verlässlich" anzusehen ist.... mehr lesen...