Mit Bescheid vom 10. März 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. März 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres Steyr AUG, Kaliber 9 x 19 mm (im Folgenden: AUG/9 mm) gemäß § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, ab. Dieser Bescheid wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erken... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Oktober 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 10. September 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres USR, Einzelschussversion, Kaliber 5,56 mm, gemäß §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624, ab. In der Begründung: führte de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 2000 wies der Bundesminister für Landesverteidigung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Juni 1998 - unter Berücksichtigung weiterer Eingaben vom 21. Mai 1999, 6. August 1999, 23. August 1999, 19. Juni 2000 und vom 18. September 2000 - auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz einer nach Hersteller und Marke näher bezeichneten Präzisionsbüchse mit Kaliber .50 (12,7 mm) ab. Als Rechtsvorschriften nannte der Bundesminister für Lande... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §18 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Mit dem (im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres ergangenen) angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Dezember 1996 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Sturmgewehres StG 77 gemäß den §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 Waffengesetz 1996 im Zusammenhalt mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10;
Rechtssatz: Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung einer eigenen militärischen Waffe (Kriegsmaterial) bei einem näher bezeich... mehr lesen...