Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs.1 Z1, des Waffengesetzes, BGBl.I Nr.12/1997, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.136/2004 (im Folgenden: WaffG) - der nach § 45 Z3 WaffG auch auf Schusswaffen, die durch Luftdruck oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt, anzuwenden ist -, sind Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug ermächtigt, Waffen und Munition sicherzustellen, wenn sie Grund zur Ann... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Verwaltungsübertretung gemäß § 51 WaffG nicht vorliegend und wurde auch von der Behörde erster Instanz ein diesbezügliches Verfahren nicht eingeleitet, so ist der Berufung gegen einen Bescheid der Erstinstanz, der zur Sicherung des Verfalles die Beschlagnahme einer Gaspistole gemäß § 52 Abs 1 WaffenG ausspricht ? der Berufungswerber gab mit dieser Pistole ?aus Spaß" aus einem geöffnetem Fenster zwei Schüsse ab -, Folge zu geben und dieser aufzuheben. (Aufhebung des Bes... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 23.5.1997, somit fristgerecht, gegen die fortdauernde Beschlagnahme ihrer Waffen samt Munition eine auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützte Maßnahmenbeschwerde ein, worin vorgebracht wird: Die Beschwerdeführerin sei Hälfteigentümerin des Hauses in K, B-gasse, wo sie ihren Zweitwohnsitz habe. Am 11.4.1997 sei im Haus der Beschwerdeführerin ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, nämlich Herr E vom Gendarmerieposten K erschienen. Die Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Nichtausfolgung widerrechtlich beschlagnahmter Waffen wird fortdauernd in das Recht auf Eigentum des Betroffenen eingegriffen. Daß die Beschlagnahme der Waffen - deren Gewahrsam mittlerweile an die BPD Wien übergegangen ist - bereits beim UVS Niederösterreich in Beschwerde gezogen wurde, gewährleistet keinen ausreichenden Rechtsschutz für die Beschwerdeführerin, da die BPD Wien in dem zuvor anhängig gemachten Verfahren nicht belangte Behörde ist. mehr lesen...