Mit Vorstellungsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Jänner 2002 war über den Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 idF BGBl I Nr 98/2001 (WaffG), ein Waffenverbot verhängt worden. Anlässlich einer Amtshandlung am 3. Dezember 1997 sei festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer einen Teil seiner Waffensammlung in der Wohnung seiner Gattin aufbewahrt habe, wodurch unberechtigten Personen der Zugriff möglich gewesen sei. Zudem seien ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1986 §11 Abs1 Z4 idF 1994/1107;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §50 Abs1 Z2;WaffG 1996 §50 Abs1 Z4;WaffG 1996 §57 Abs4;WaffGNov 02te 1994 Art2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat sich zur Rechtfertigung des Waffenverbotes im Wesentlichen auf den großen Umfang der Waffensammlung des Bf gestützt, die nicht nur melde- u... mehr lesen...
Am 11. Juni 1992 waren im Zuge einer Hausdurchsuchung im Wohnhaus des Beschwerdeführers unter anderem zwei Stück scharfe 2 cm-Flak-Munition, zwei Stück ÜSMG-Munition, 13 Gewehre, davon eine Pumpgun mit einer Gesamtlänge von 72 cm, 4 Pistolen, 2 Schreckschußpistolen, 1 Springmesser, 5 Wurfsterne (Ninja), ein Magazin für eine Maschinenpistole Marke Kalaschnikov sowie diverse Schachteln mit Pistolen- und Gewehrmunition vorgefunden und sichergestellt worden. Mit Urteil des Landesgerichtes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §38;AVG §56;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §11 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0246 1 Stammrechtssatz Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd § 11 Abs 1 WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 11. Februar 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 (WaffG) der Besitz von Waffen und Munition verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 12 Abs. 1 WaffG hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §11 Abs1;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd § 11 Abs 1 WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen Urteils ist für die Behörde bindend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010246.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...