Mit dem angefochtenen Bescheid wurde Dkfm. K gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a in Verbindung mit § 70 Abs. 3 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der ursprünglich als Beschwerdeführerin einschreitenden E AG ab 1. August 1994, 0.00 Uhr, bis 30. April 1995, 24.00 Uhr, bestellt. Dieser Bestellung war die Bestellung von Dkfm. P zum Regierungskommissär bis 7. April 1994 und Dkfm. K ab 7. April 1994 sowie die bescheidmäßige Untersag... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Beurteilung der "Erfüllbarkeit von dessen Verpflichtungen" iSd § 63 Abs 3 BWG 1993 muss grundsätzlich auch zukunftsorientiert erfolgen, da nur auf diese Weise dem Zweck der
Norm: entsprochen werden kann (mit ausführlicher
Begründung: ). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §63 Abs3;
Rechtssatz: Unter der "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit" iSd § 63 BWG 1993 ist auch nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) mehr zu verstehen als ein Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hätte der Gesetzgeber tatsächlich eine allein auf einen Stichtag bezogene Betrachtung anordnen wollen, hätt... mehr lesen...