Per Fax vom 28. Juli 2003 teilte die X-Bank dem Bundeskriminalamt mit, dass bezüglich der Mitbeteiligten der begründete Verdacht auf Geldwäscherei bestehe. Dazu wurde ausgeführt, dass auf einem Konto der Mitbeteiligten EUR 500.000,-- aus dem Ausland eingegangen seien, welcher Betrag vorgeblich aus dem Verkauf eines Bildes des Malers El Lissitzky (Proun G-7) stammen solle; der Verkauf sei zwar mit Unterlagen belegt worden, das Bild befinde sich jedoch tatsächlich im Besitz der Kunstsam... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §40 Abs1 Z3;BWG 1993 §41 Abs1;BWG 1993 §41 Abs3;StGB §165 idF 2002/I/134;
Rechtssatz: Eine Anordnung gemäß § 41 Abs. 3 BWG wäre etwa schon dann gerechtfertigt, wenn der begründete Verdacht besteht, der Täter eines Verbrechens wolle einen daraus erlangten Vermögensbestandteil zum Erwerb eines anderen Vermögenswertes verwenden.... mehr lesen...
Aus dem insoweit übereinstimmenden bzw. unbestrittenen Vorbringen in der Beschwerde und in der Stellungnahme der belangten Behörde zum Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, sowie aus den von der Beschwerdeführerin vorgelegten, unbedenklichen Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit mündlichem Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 7. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführerin mit sofortiger Wirkung bis 24. Jänner 1994, 24.00 Uhr, gemäß § 25 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §40 Abs1 Z4;BWG 1993 §5 Abs1 Z5;KWG 1979 §25 Abs4 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Untersagung der Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebes - Hat die Bank zum Zeipunkt der Untersagung der Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebes ein positives Haftkapital von über 80 Mio (vgl hiezu § 5 Abs 1 Z 5 BWG) un... mehr lesen...