Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: In seiner an die Datenschutzbehörde gerichteten Beschwerde vom 24. September 2018 behauptete der Beschwerdeführer eine Verletzung in seinem Recht auf Löschung gemäß Art 17 DSGVO durch die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei). Er habe am 7. August 2018 ein – der Beschwerde beiliegendes – Löschungsbegehren mittels E-Mail an die mitbeteiligte Partei gerichtet. Mit – ebenfalls beiliegendem – Schreiben vom 24. September 2018 habe die mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschwerde an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.08.2018 begehrt die Beschwerdeführerin (BF), anwaltlich vertreten, erkennbar die Feststellung einer Rechtsverletzung durch die XXXX (im Folgenden: BG) dadurch, dass diese die Eintragung der BF in die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute betreffend einen Kontokorrentkredit über ? 5.923,53 aufrecht erhalte. Sie brachte vor, sie habe zu Kto.-Nr. XXXX von der BG einen Kontokor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 10.04.2019 zu XXXX wendet sich gegen die XXXX als Beschuldigte (beschwerdeführende Partei, kurz "bfP"). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX verfügte im Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Datum 16.11.2018, GZ. XXXX , hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: belangte Behörde) einen an die XXXX Bank XXXX AG (in Folge: BF) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher der BF nachweislich am 21.11.2018 zugestellt wurde: "I. Gemäß § 70 Abs. 4d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 idgF, iVm § 69 Abs. 2 iVm § 39 Abs. 2, Abs. 2b und Abs. 3 Z 3 BWG wird seitens der Finanzmarktaufsichtsbehör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXXXXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX. Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorgesehene M... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 24.04.2018, Zl. XXXX , welches sich gegen die XXXX als Beschuldigte richtet, wurde über diese wegen Verletzung von Bestimmungen der Rechtsvorschriften der §§ 39 Abs. 2 iVm Abs. 2b Z 5 BWG iVm 11 Abs. 2 KI-RMV iVm 98 Abs. 5 Z 4 BWG iVm 99d BWG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 71.500,- verhängt. 2. Mit Schriftsatz vom 24.05.2018, bei d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16.11.2018 verfügte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA, im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der beschwerdeführenden Gesellschaft folgende Anordnungen: "I. Gemäß § 70 Abs. 4d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 idgF, iVm § 69 Abs. 2 iVm § 39 Abs. 2, Abs. 2b und Abs. 3 Z 3 BWG wird seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") der XXXX aufgetragen, für die Dauer der aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 25.03.1999 bis 11.12.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 28.12.2007 bis 25.10.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengeset... mehr lesen...