Entscheidungsgründe: Der klagende Verein für Konsumenteninformation beanstandet Bestimmungen, welche die beklagte Bank in ihren "Besonderen Bedingungen für die Führung von Privatkonten und die Abholung von Kontopost", Fassung April 1999, verwendet. Es sind dies folgende Bestimmungen: "Punkt 1 erster Absatz: Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern. (1) Punkt 3 'Informationen an Dritt... mehr lesen...
Norm: BWG §34 Abs3KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist auf Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, durch die der Bank das Recht eingeräumt wird, die Entgelte für die Kontoführung und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbrauchergirokonten zu ändern. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 28/01y Veröff: SZ 7... mehr lesen...