Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen der Vorinstanzen entsprach die vom damaligen Rechtsvertreter der Nebenintervenientin verfasste Verzichtserklärung vom 25. 6. 1998 dem Willen nicht nur des Beklagten, sondern auch der Nebenintervenientin, dass diese im Gegenzug zur Übertragung der Haushälfte des Beklagten an die Tochter auf sämtliche Ansprüche gegen den Beklagten aus dem Mordversuch verzichtet. Sie wollte vom Beklagten geschieden werd... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 12. 12. 1996 wurde der Beklagte wegen des am 6. 7. 1996 versuchten Mordes an der Nebenintervenientin, seiner damaligen Ehefrau, schuldig erkannt, weil er das Wohnzimmer, in dem sie sich befunden hatte, in Brand gesteckt hatte. Die Nebenintervenientin wurde schwer verletzt. Sie erlitt tiefgreifende Verbrennungen und wird Zeit ihres Lebens an schwersten körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere auch an einer massiven Bewegungseinschränkung zu leiden hab... mehr lesen...
Norm: VOG §8 Abs3
Rechtssatz: §8 Abs3 VOG ist in dem Sinn auszulegen, dass Personen von kongruenten Hilfeleistungen nach §2 VOG ausgeschlossen sind, die auf entsprechende privatrechtliche Leistungsansprüche aus dem Verbrechen im Rahmen der §§1325ff ABGB verzichtet haben. Entscheidungstexte 6 Ob 287/01a Entscheidungstext OGH 11.07.2002 6 Ob 287/01a ... mehr lesen...