Norm: VKG §8 Abs3
Rechtssatz: Erfolgt eine Klage des Arbeitgebers nach §8 c Abs 3 VKG nach Scheitern des Vergleichsversuches und beantragt er die Zustimmung zu den von ihm vorgeschlagenen Arbeitszeit, ist davon auszugehen, dass es unstrittig ist, dass der AN einen Anspruch nach §8 VKG auf Teilzeitbeschäftigung hat, obwohl er keine Betreuungspflichten des Kindes hat, weil die Mutter nicht arbeitet und die Betreuung des Kindes zur Gänz... mehr lesen...
Norm: VKG §8 Abs3
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens nach Elternteilzeit ist nicht Erwirkung der Einhaltung dienstvertraglicher Pflichten. Auch eine Änderung des Dienstvertrages durch Vertragsänderung oder Vertragsergänzung kann in diesem Verfahren nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Cga 99/16h Entscheidungstext LG Arbeits und Sozialgericht Wien 12.12.2016 1 Cga 99/16h ... mehr lesen...