Norm
VKG §8 Abs3Rechtssatz
Gegenstand des Verfahrens nach Elternteilzeit ist nicht Erwirkung der Einhaltung dienstvertraglicher Pflichten. Auch eine Änderung des Dienstvertrages durch Vertragsänderung oder Vertragsergänzung kann in diesem Verfahren nicht erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00021:2016:RWA0000031Im RIS seit
15.10.2020Zuletzt aktualisiert am
15.10.2020