Norm: UbG §3 Z2UbG §8
Rechtssatz: In der gemäß § 8 UbG zu erstellenden Bescheinigung ist unbedingt zu erörtern, ob beziehungsweise welche Alternativen zur Unterbringung bestünden. Entscheidungstexte 1 Ob 251/00v Entscheidungstext OGH 27.02.2001 1 Ob 251/00v Veröff: SZ 74/32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde vom 26. bis 31. 7. und vom 1. bis 12. 8. 1995 in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses angehalten. Anlass dafür war das Verhalten des Klägers am 26. 7. 1995, das sich auf Umstände seines Familienlebens bezog. An diesem Tag wurde er "von der Polizei abgeholt und dem Amtsarzt vorgeführt", der "die Unterbringung" nach einer Untersuchung, deren genauer Verlauf nicht feststellbar ist, "verfügte". Am 27. 7. 1995 erstatteten zwei Kra... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BUbG §8
Rechtssatz: Auch im Falle der Entziehung der persönlichen Freiheit durch eine behördliche Maßnahme ist vom Grundsatz, dass der Kläger die als Klagegrund behauptete Rechtsverletzung zu behaupten und zu beweisen hat, keine Ausnahme zu machen, weil es keinen Erfahrungssatz gibt, dass die bloße Tatsache einer solchen Freiheitsentziehung auch schon deren Rechtswidrigkeit indiziert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BUbG §8
Rechtssatz: Eine Bescheinigung durch einen im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt oder einen Polizeiarzt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen, ist weder als Bescheid noch als Gutachten, sondern als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt zu deuten und unterliegt als solcher der nachprüfenden rechtsstaatlichen Kontrolle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...