Norm: AHG §1 Abs1UbG §4 Abs2UbG §11 Z1
Rechtssatz: Sowohl die Durchführung des ersten Schritts im Verfahren nach § 11 Z 1 UbG als auch die pflichtwidrige Entscheidung, trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine Unterbringung davon abzusehen, gehören bereits zum Unterbringungsverfahren und damit zum hoheitlichen Aufgabenbereich. Entscheidungstexte 1 Ob 153/20m Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Norm: UbG §4 Abs2UbG §10UbG §11
Rechtssatz: Die Betreiberin der Krankenanstalt ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchung und der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten nach dem UbG nicht selbst Organ. Entscheidungstexte 1 Ob 153/20m Entscheidungstext OGH 24.09.2020 1 Ob 153/20m Beisatz: Entscheidungsträger und damit Organ des Bundes ist der Abteilu... mehr lesen...