RS OGH 2020/9/24 1Ob153/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2020
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Norm

AHG §1 Abs1
UbG §4 Abs2
UbG §11 Z1

Rechtssatz

Sowohl die Durchführung des ersten Schritts im Verfahren nach § 11 Z 1 UbG als auch die pflichtwidrige Entscheidung, trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine Unterbringung davon abzusehen, gehören bereits zum Unterbringungsverfahren und damit zum hoheitlichen Aufgabenbereich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133299

Im RIS seit

25.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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