Norm
AHG §1 Abs1Rechtssatz
Sowohl die Durchführung des ersten Schritts im Verfahren nach § 11 Z 1 UbG als auch die pflichtwidrige Entscheidung, trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine Unterbringung davon abzusehen, gehören bereits zum Unterbringungsverfahren und damit zum hoheitlichen Aufgabenbereich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133299Im RIS seit
25.11.2020Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020