Norm: UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Entspricht die Anordnung der Beschränkung der Bewegungsfreiheit den voraussehbaren Notwendigkeiten und überschreitet sie den Zeitraum eines Tages (24 Stunden) nicht, so ist dies im Einzelfall zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 59/13x Entscheidungstext OGH 17.04.2013 7 Ob 59/13x Bem: Mit Hinweis auf 7 Ob 208/12g (tägliche Sammelmitteilungen). (T1); Veröff... mehr lesen...
Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §7 Abs2UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Verständigung ist kein bloßer Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift. Sie bewirkt die Unzulässigkeit der Maßnahme. Die Unzulässigkeit dauert allerdings nur bis zu jenem Zeitpunkt, in welchem der Bewohnervertreter tatsächlich Kenntnis von der angegebenen Freiheitsbeschränkung erlangt hat. Ab dieser Kenntnis ist die Unterlassung der Verständigung saniert, sodass die vorangegangene... mehr lesen...
Norm: UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Die Einhaltung der formellen Voraussetzungen der Beschränkungen der Bewegungsfreiheit gemäß § 33 Abs3 erster Satz UbG, hier der unverzüglichen Mitteilung an den Vertreter des Kranken, unterliegen ebenfalls der Überprüfung durch das Gericht gemäß § 33 Abs 3 zweiter Satz UbG. Entscheidungstexte 3 Ob 179/05b Entscheidungstext OGH 27.06.2006 3 Ob 179/05b ... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs (ON 69) gegen den Beschluss vom 22. Juli 1999 (ON 45): Das Rekursgericht gab mit dieser Entscheidung dem Rekurs der Betroffenen gegen die Beschlüsse des Erstgerichtes vom 2. 6. 1999 (ON 3), womit ihre vorläufige Unterbringung bis zu der spätestens binnen 14 Tagen stattzufindenden Unterbringungstagsatzung für zulässig erklärt wurde, und vom 21. 6. 1999 (ON 18), womit der Antrag der Betroffenen auf Ablehnung der Sachverständigen Dr. Gesine P**... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen: Das Rekursgericht wies den Rekurs der Betroffenen gegen den Beschluß vom 18.September 1997, womit ihre vorläufige Unterbringung wegen ernstlicher und erheblicher Fremdgefährdung aufgrund einer schizophrenen Psychose für zulässig erklärt wurde, aus dem Grunde des § 20 Abs 3 UbG zurück (Punkt 1.) und bestätigte über Rekurs der Betroffenen Punkt 1. des erstgerichtlichen Beschlusses vom 6.Oktober 1997 mit der M... mehr lesen...
Begründung: Willibald S***** kam am 14.9.1992 in Begleitung seiner Lebensgefährtin Dragica P***** ins Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe. Er wurde dort in einen offenen Bereich aufgenommen. Willibald S***** war wegen massiven Alkoholmißbrauches desorientiert und verwirrt. Der Kranke fand sich auf der Station nicht zurecht und benötigte immer wieder Hilfe. Am 18.9.1992 um 22.00 Uhr wurde er in ein offenes Netzbett gelegt, weil er desorientiert im Schlafs... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.5.1932 geborene Franz L***** wurde am 14.3.1992 in den geschlossenen Bereich des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Der Abteilungsleiter und ein weiterer Facharzt hielten die Voraussetzungen für eine Unterbringung ohne Verlangen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten wegen Vorliegens eines fortgeschrittenen dementiellen Syndroms sowie selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens für gegeben. Am 19.3.1992 besprachen der Erstrichter, der Patientenanw... mehr lesen...
Norm: UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Das gerichtliche Unterbringungsverfahren, also die gerichtliche Kontrolle der Unterbringungsvoraussetzungen, wirkt zwar grundsätzlich nur pro futuro; daraus läßt sich aber nicht ableiten, daß es sich niemals auf den davorliegenden Zeitraum erstrecken könnte. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Sinne des § 33 Abs 3 UbG, welche in der Krankengeschichte unter Angabe des Grundes zu beurkunden und unverzüglich dem ... mehr lesen...