Norm: UbG §23UbG §36 Abs1
Rechtssatz: Die Ausführungen der Patientenanwältin im Rekurs an die 2.Instanz, die Patientin sei im Prüfungszeitpunkt einsichtsfähig und urteilsfähig gewesen, ist nicht als Außerstreitstellung gleich jener in einem Zivilprozeß anzusehen. Ergeben die Wahrnehmungen des Erstrichters sowie die Begutachtung durch den psychiatrischen Sachverständigen ein der Disposition der Patientenanwältin in ihrem Rekurs konträres Tatbest... mehr lesen...
Begründung: Monika M***** hielt sich bereits mehrmals, zuletzt seit 8.2.1989 durchgehend aufgrund einer pflegschaftsbehördlichen Maßnahme im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien auf. Bei der - aufgrund der Übergangsbestimmung im § 45 Abs 2 UbG durchgeführten - Erstanhörung am 2.4.1991 erklärte das Erstgericht die Unterbringung der Kranken bis zur Entscheidung nach § 26 Abs 1 UbG vorläufig für zulässig und beraumte die mündliche Verhandlung für den 16.4.1991 an. Am Schluß der -... mehr lesen...
Norm: UbG §19UbG §20UbG §21UbG §22UbG §23UbG §24UbG §25UbG §26
Rechtssatz: Aus den §§ 19 - 26 UbG ergibt sich lediglich, daß die vorläufige Entscheidung nach der Erstanhörung von jenem Richter, der die Erstanhörung, die endgültige Entscheidung aber von jenem Richter, der die mündliche Verhandlung durchgeführt hat, zu fällen ist. Eine Anordnung, daß der Richter, der die Erstanhörung durchgeführt, auch die mündliche Verhandlung durchzuführen und ... mehr lesen...