Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht geht mit seiner Entscheidung von einer klaren Rechtslage aus: Gemäß § 30 Abs 4 UbG sind die §§ 19 bis 29 UbG auch in Verfahren über eine weitere Unterbringung anzuwenden. Der von der Rekurswerberin angefochtene Beschluss des Erstgerichtes ist seinem Inhalt nach daher eine Entscheidung über die vorläufige (weitere) Zulässigkeit der Unterbringung iSd § 20 Abs 1 UbG und keine solche nach § 26 UbG. Der nac... mehr lesen...
Begründung: Cornelia S***** wurde am 14.10.1996 vom Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe kommend in der Universitätsklink für Psychiatrie des AKH Wien aufgenommen und am 15.10.1996 um 19.30 Uhr ohne ihr Verlangen dort untergebracht. Nach Durchführung einer Anhörung gemäß § 19 UbG erklärte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.10.1996 die Unterbringung der Cornelia S***** bis zur Entscheidung nach § 26 Abs 1 UbG für zulässig und beraumte die mündliche Verh... mehr lesen...
Begründung: Johann M*****, der bereits wiederholt in der NÖ Landesnervenklinik Mauer in Behandlung stand (chronische suizidale Gefährdung), war am 28.10.1992 seit 13.00 Uhr abgängig. Gegen 20.00 Uhr erschien er wieder gemeinsam mit einem am Vortag entlassenen Patienten, randalierte im Bereich der Eingangstür eines Pavillons und erklärte, sich nur dann wieder aufnehmen zu lassen, wenn auch sein Freund mitaufgenommen werde. Unmittelbar nach der Verständigung der Ärzte eskalierte d... mehr lesen...
Norm: UbG §20 Abs3
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs gegen die zweitinstanzliche Entscheidung über die vorläufige Zulässigkeit der Unterbringung nach der Erstanhörung ist jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 510/93 Entscheidungstext OGH 20.01.1993 3 Ob 510/93 Veröff: EvBl 1993/120 S 521 = RZ 1994/44 S 136 9 Ob 295/97s Entsch... mehr lesen...