I. 1. Nach Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 16.9.1993 und 22.2.1994, wobei die Zeugen/Zeuginnen Ch K, B D, Revierinspektor G B, Revierinspektor H B und Dr. H J L einvernommen wurden, als auch unter Heranziehung des Verwaltungsstrafaktes der belangten Behörde, GZ.: Pst 665/Z/93, sowie unter Zugrundelegung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, erstellt von Dr. Egon Skalka, gerichtlich beeideter Sachverständiger, wird nachfolgender Sachverhalt der Entscheid... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat ist nach Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG für die Beschwerde (Niederdrücken des Beschwerdeführers, Injektion eines Medikamentes und Einweisung in ein Krankenhaus) zuständig, da der einweisende Distriktsarzt und die niederdrückenden Gendarmeriebeamten als Hilfsorgane der Bezirkshauptmannschaft handelten. Als Ausübung solcher unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt stellt sich der gesamte Vorgang der Unterbringung ohne Verlangen vo... mehr lesen...