Entscheidungsgründe: Die Beklagte beabsichtigte, ein Haus zu errichten. Ab 1998 führte sie „Entwurfsbesprechungen" mit dem Geschäftsführer der klagenden Partei, Christian W*****. Am 8. 4. 2000 kam es in Anwesenheit der Eltern der Beklagten und einer weiteren Person zu einem etwa dreistündigen Treffen mit dem Geschäftsführer der klagenden Partei, im Zuge dessen dieser „das Vertragsformular" ausfüllte und dessen Inhalt „samt Einreichplan, Leistungen und Angeboten" mit der Beklagten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §909KSchG §7
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist sinngemäß anzuwenden, wenn der Verbraucher zur Zahlung eines Reugeldes verpflichtet ist. Die Übermäßigkeit des Reugeldes hat der Verbraucher darzutun. Beachtlich ist dabei insbesondere die Relation zwischen zugesagter Summe einerseits und dem durch die Nichterfüllung des Vertrages dem Gläubiger wahrscheinlich drohenden oder entstandenen Schaden andererseits. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §909ABGB §1168 Abs1 Satz1KSchG §7
Rechtssatz: Die richterliche Mäßigung des Reugelds als pauschalierter Entgeltanspruch nach §1168 Abs1 erster Satz ABGB ist nicht in sinngemäßer Anwendung des §1336 Abs2 ABGB, sondern auf dem Boden der ersteren
Norm: zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 268/03y Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 268/03y Veröff: SZ 2004/20 ... mehr lesen...