Entscheidungsgründe: I. Das Bundesgesetz, mit dem unter anderem Bestimmungen über den Vertragsabschluss im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz (im Folgenden: KSchG) eingefügt wurden (Fernabsatz-Gesetz), BGBl. I Nr. 185/1999, setzte in diesem Gesetz mit 1. Juni 2000 folgende Bestimmung in Geltung (ArtI Z2 und 8): "§5j. Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendunge... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/06 Konsumentenschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKSchG §5j
Leitsatz: Sachliche Rechtfertigung der Regelung des Konsumentenschutzgesetzes
über die Verpflichtung zur Einhaltung von Gewinnzusagen; stärkere
Verbindlichkeit aufgrund notorischer Missbrauchsmöglichkeiten
gerechtfertigt; keine Strafe oder Schadenersatzregelung; öffentliches
Interesse gegeben ... mehr lesen...
Begründung: I. §5j Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. 140/1979 idF BGBl. I 185/1999, lautet: "§5j. Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, daß der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem Verbraucher diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich eingefordert werden." Die mit "Beschwerde gemäß Art140 B-V... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/06 Konsumentenschutz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKSchG §5j
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
des Konsumentenschutzgesetzes betreffend Gewinnzusagen mangels
unmittelbarer Betroffenheit der antragstellenden, Gewinnspiele
veranstaltenden Gesellschaft
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §5j... mehr lesen...