Norm: KSchG §27a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 27a KSchG ist auch dann anwendbar, wenn der Werkunternehmer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur einen um bestimmte Ersparnisse und Einkünfte aus anderweitigem Erwerb verminderten Teil davon geltend macht. Entscheidungstexte 4 Ob 119/21k Entscheidungstext OGH 23.11.2021 4 Ob 119/21k Eu... mehr lesen...
Norm: ABGB §909ABGB §1168 Abs1 Satz1KSchG §27a
Rechtssatz: a) Auch wenn dem Besteller das Rücktrittsrecht, an dessen Ausübung die Verpflichtung zur Zahlung des Reugelds geknüpft ist, nicht im Vertrag vorbehalten wurde, sondern das Recht zur Abbestellung des Werks - soweit keine Abnahmepflicht vereinbart wurde - schon kraft Gesetzes zusteht, kann die im Vertrag festgelegte "Stornogebühr" als Pauschalierung des eingeschränkten Entgeltanspruchs ge... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 1985 Schallplattenhändler und sodann bis 1992 Textilgroßhändler. Seither bezieht er Einkünfte aus Vermietungsgeschäften. Sein Vater ist bereits seit 40 Jahren Mieter eines Geschäftslokals in der Wiener Innenstadt. Dort wollte der Beklagte mit einem Partner ein Pizzaimbisslokal einrichten und betreiben. Deshalb nahm er im Frühsommer 1998 Verbindung mit der klagenden Gesellschaft auf; diese sollte die Lokaleinrichtung planen, anfertigen (lassen) und li... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168 Abs1 Satz1KSchG §27a
Rechtssatz: Ein Anspruch nach §1168 Abs1 erster Satz ABGB kann zur Gänze entfallen, wenn der Unternehmer ein gleichwertiges Ersatzgeschäft "absichtlich versäumt" hat, bei dem nicht nur die Verwertung aller die Werkherstellung vorbereitenden Aufwendungen, sondern auch die Erzielung eines gleichen oder sogar höheren Gewinns möglich gewesen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...