Peter K., ein Versicherungsvertreter, der sich nebenbei mit dem Autohandel befaßte, unterhielt bei der beklagten Bank ein Konto. Er hatte hiefür einen Kreditrahmen von 30 000 S eingeräumt sowie eine Scheckkarte und Scheckformulare ausgehändigt erhalten. Mit der Behauptung, die beklagte Partei habe die Einlösung von 50 von Peter K ausgestellten und dem Kläger übergebenen, im einzelnen angeführten Scheckkarten-Schecks mangels Deckung verweigert, begehrt der Kläger von der beklagten Pa... mehr lesen...