Norm: B-VG Art133 Abs8RStDG §93 Abs1RStDG §209 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Auch der Disziplinaranwalt eines Verwaltungsgerichts des Bundes ist in Dienstgerichtssachen zur Erhebung einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof legitimiert. Zuletzt aktualisiert am 1... mehr lesen...