Norm
B-VG Art133 Abs8Schlagworte
Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, DienstgerichtRechtssatz
Auch der Disziplinaranwalt eines Verwaltungsgerichts des Bundes ist in Dienstgerichtssachen zur Erhebung einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof legitimiert.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2019