Entscheidungen zu § 91 Abs. 1 RStDG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2021/7/15 Ro 2021/09/0014

1        Der Revisionswerber ist Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG). 2        Die (erstmalige) Gesamtbeurteilung der Dienstbeschreibung des Revisionswerbers im Sinn des § 51 Abs. 2 RStDG wurde für das Kalenderjahr 2018 mit „Nicht Entsprechend“ festgesetzt. Mit Schreiben vom 26. Juni 2020 teilte der Vorsitzende des Personalsenates dem Revisionswerber mit, dass in Anbetracht der Tatsache, dass er im Kalenderjahr 2019 weniger als sechs Monate Dienst versehen habe, der Personal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.07.2021

RS Vwgh 2021/7/15 Ro 2021/09/0014

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §209RStDG §51 Abs2RStDG §51 Abs5RStDG §91 Abs1RStDG §92VwGG §30 Abs2VwGG §30b
Rechtssatz: Stattgebung - Festsetzung der Gesamtbeurteilung nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz - Bei zwei aufeinanderfolgenden negativen Gesamtbeurteilungen ist der Richter gemäß § 91 RStDG (hier: iVm § 209 RStDG) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.2021

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