Entscheidungen zu § 72 Abs. 1 RStDG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/1/14 Ro 2018/12/0011

1        Der Revisionswerber steht als Richter des Bezirksgerichts Dornbirn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Von 1. Jänner bis 30. April 2013 war sein regelmäßiger Dienst gemäß § 76a Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) auf die Hälfte herabgesetzt. 2        Mit Antrag vom 10. Juni 2013 begehrte der Revisionswerber, dass sein Urlaubsanspruch um 13 Stunden erhöht werde; in eventu beantragte er, dass für jenen Urlaubsanspruch aus der Halbauslastu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.01.2020

RS Vwgh 2020/1/14 Ro 2018/12/0011

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §72 Abs1 idF 2012/I/120RStDG §72 Abs3 idF 2012/I/120RStDG §72 Abs4 idF 2012/I/120RStDG §72aRStDG §75d Abs3RStDG §76aRStDG §76bVwRallg
Rechtssatz: Das nach den §§ 72 Abs. 1 und 3 iVm 75d Abs. 3, 76a oder 76b RStDG eingeräumte Urlaubsausmaß bildet ein Äquivalent an Erholungszeit für geleistete, in Stunden ber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.2020

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