1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis versetzte das Bundesfinanzgericht (BFG) als Dienstgericht den Revisionswerber, einen Richter des BFG, gemäß § 88 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) von Amts wegen in den Ruhestand. 2 Das Erkenntnis begründet dies zusammengefasst damit, dass die Gesamtbeurteilungen der in den Jahren 2016 und 2017 vorgenommenen Dienstbeschreibungen des Revisionswerbers auf „nicht entsprechend“ gelautet hätten. Gemäß § 88 RStDG sei ein R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4RStDG §51 Abs6 idF 1994/507RStDG §54 Abs3 idF 2008/I/147VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 51 Abs. 6 RStDG eine Ausnahmebestimmung geschaffen, wonach unter den dort umschriebenen Kautelen bis zum W... mehr lesen...