Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art134 Abs7B-VG Art87 Abs2BVwGG 2014 §11BVwGG 2014 §15 Abs1BVwGG 2014 §15 Abs4BVwGG 2014 §17 Abs3Geschäftsverteilung BVwGRStDGVwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Die vom Personalsenat eines Gerichtes beschlossene Geschäftsverteilung ist als ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis versetzte das Bundesfinanzgericht (BFG) als Dienstgericht den Revisionswerber, einen Richter des BFG, gemäß § 88 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) von Amts wegen in den Ruhestand. 2 Das Erkenntnis begründet dies zusammengefasst damit, dass die Gesamtbeurteilungen der in den Jahren 2016 und 2017 vorgenommenen Dienstbeschreibungen des Revisionswerbers auf „nicht entsprechend“ gelautet hätten. Gemäß § 88 RStDG sei ein R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §1RStDG §209RStDG §88 idF 2012/I/120RStDG §91 Abs3 idF 2018/I/060VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Wie § 91 Abs. 3 RStDG zeigt, handelt es sich bei dieser im unmittelbaren Anwendungsbereich der
Norm: (bei betroffenen Richtern der ordentlichen Justiz) um einen Akt der monokratischen Justizverwaltung; nichts anderes gilt fü... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 Z1;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;RDG §2 Abs1 Z4;RDG §2 Abs4;RStDG;
Rechtssatz: § 2 Abs. 1 Z. 4 RDG (nunmehr: RStDG) normierte die als Ernennungserfordernisse für die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst alternativ vorgesehenen Studien. Unbestritten ist, dass ein Universitätslehrgang (postgraduales Mas... mehr lesen...