Norm: RStDG §93RStDG §96RStDG §164
Rechtssatz: Nach dem im Dienstrechtsverfahren gemäß § 93 Abs 1 RStDG (sinngemäß) anzuwendenden § 164 Abs 1 erster Satz RStDG sind Rechtsmittel nur in den im Gesetz ausdrücklich angeführten Fällen (§§ 93 Abs 2, 98 RStDG) zulässig, somit – nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ? nicht im Fall einer einstweiligen Enthebung, welche ohnehin nur bis zu der ohne Verzug zu erfolgenden Entscheidung über die Enthebung (... mehr lesen...
Norm: RDG §123RDG §124RDG §164RStDG §123RStDG §124RStDG §164
Rechtssatz: Gemäß § 164 Abs 1 RDG sind Rechtsmittel im Disziplinarverfahren nur in den im 2. Teil des RDG vorgesehenen Fällen zulässig. § 124 RDG räumt dem Disziplinaranwalt das Recht ein, gegen den Beschluss, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne seine Zustimmung abgelehnt wird, Beschwerde zu ergreifen. Hingegen fehlt es an einer Bestimmung, nach welcher dem Besch... mehr lesen...