Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das Bundesministerium für Justiz (in Folge: BMJ) erstattete am 06.03.2024 eine Disziplinaranzeige gegen LStA i.R. Dr. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldiger, DB) – welcher bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31.10.2023 als Staatsanwalt nach § 205 RStDG in Verwendung im BMJ stand – wegen einer Dienstpflichtverletzung iSd § 57 Abs. 1 und Abs. 3 RStDG. Die Disziplinaranzeige wurde sowohl an ... mehr lesen...