Norm: RStDG §57aRStDG §145
Rechtssatz: Nicht nur das Vorliegen eines weiteren Dienstvergehens steht der Annahme tadellosen (laut Duden: in bewundernswerter Weise gut, einwandfrei) Verhaltens des Richters iSd § 145 Abs 1 RStDG entgegen. Entscheidungstexte 2 Ds 8/18z Entscheidungstext OGH 26.01.2018 2 Ds 8/18z Beisatz: Wiederholt im Kollegenkreis gegen Kollegen oder Vorgesetzte erhobene un... mehr lesen...
Norm: DSt §19 Abs2DSt §77 Abs1RStDG §145StPO §6 Abs2StPO §357 Abs2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen das Recht auf angemessenes rechtliches Gehör im Wiederaufnahmeverfahren (§ 357 Abs 2 dritter Satz und sechster Satz letzter Fall StPO) ist saniert, wenn es dem Wiederaufnahmewerber unbenommen blieb, im Rahmen des – keinem Neuerungsverbot unterliegenden – Beschwerdeverfahrens zu Beweisaufnahmen des Erstgerichts (hier: des Disziplinarrats) Stellung zu... mehr lesen...
Norm: RStDG §145TilgG §1
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des - ausschließlich die Tilgung von strafrechtlichen Verurteilungen regelnden - Tilgungsgesetzes 1972 auf das Disziplinarrecht für Richter besteht schon angesichts § 145 RStDG kein Raum. Entscheidungstexte Ds 26/13 Entscheidungstext OGH 04.03.2014 Ds 26/13 European Case Law I... mehr lesen...