Norm: RStDG §139StPO §467 Abs1
Rechtssatz: Die von § 467 Abs 1 StPO vorgesehene Möglichkeit zum Vorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Schuldfrage findet sich im RStDG - angesichts kollegialer Besetzung des Erstgerichts systemgerecht - nicht. Entscheidungstexte Ds 26/13 Entscheidungstext OGH 04.03.2014 Ds 26/13 3 Ds 1/17b Entsche... mehr lesen...