Norm
RStDG §139Rechtssatz
Die von § 467 Abs 1 StPO vorgesehene Möglichkeit zum Vorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Schuldfrage findet sich im RStDG - angesichts kollegialer Besetzung des Erstgerichts systemgerecht - nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129296Im RIS seit
27.03.2014Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019