Norm: NO §155 Abs1 Z1NO §155 Abs2NO §170 Abs1NO §176RStDG §129RStDG §130 Abs2
Rechtssatz: „Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens“ (§ 176 zweiter Fall NO) besteht nur, wenn die Rechtsfrage bejaht wird, ob das vom Disziplinargericht angenommene Sachverhaltssubstrat ? als wahr erwiesen ? eine Verletzung einer dem Beschuldigten in der NO oder ein einer anderen Rechtsvorschrift für die Ausübung seines Berufes auferleg... mehr lesen...